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03.12.2009
Vom 19.11. bis 2.12.2009 unterstützten 13,9 % der Wahlberechtigten in ganz Bayern das Volksbegehren. 1.298.746 Bürgerinnen und Bürger trugen sich in die Listen ein, darunter auch 316 Sennfelder Bürgerinnen und Bürger. Das sind 10,19 % der hiesigen Wählerschaft.
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens zum wendet sich gegen die Lockerung des bestehenden Gesundheitsschutzgesetzes. Die Unterzeichner vertreten die Auffassung, dass das Gesundheitsschutzgesetz vom 20. Dezember 2007 in Kraft bleiben soll, die darin enthaltene Ausnahmeregelung für Gaststätten jedoch zu streichen ist.
Durch ein gesetzliches Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, in Bereichen der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, in Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen, im Bildungsbereich sowie in Gaststätten einschließlich Diskotheken sollen Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen wirksam geschützt werden.
Durch den Erfolg des Volksgehrens wieder Bewegung in den Nichtraucherschutz gekommen.
Sollte der Bayerische Landtag nun den Gesetzentwurf des Volksbegehrens nicht direkt umsetzen, müsste in 2010 mit einem Volksentscheid über den Gesetzentwurf abgestimmt werden. Dann wären auch Sie wieder gefragt, mit Ihrer Stimme dem Nichtraucherschutz zum entgültigen Erfolg zu verhelfen.
Mehr Informationen zum Inhalt des Gesetzes finden Sie unter:
www.nichtraucherschutz-bayern.de
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