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1-Euro-Jobs in der Sennfeld?

Wie bekannt, wurden seit 1.1.05 im Rahmen des § 16 Abs. 3 SGB sog. Arbeitsgelegenheiten für Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II gesetzlich forciert. Es geht dabei um drei Varianten:

  1. Arbeitsgelegenheiten mit Arbeitsvertrag gegen Entlohnung als ABM in verschiedenen Leistungsstufen
  2. Arbeitsgelegenheiten ohne Arbeitsvertrag gegen Mehraufwandsentschädigung, (sog. Ein-Euro-Jobbs.)
  3. unentgeltlich zu leistende Praktikumsabschnitte im Rahmen von Trainingsmaßnahmen „50plus“

Die jeweiligen Arbeitsgelegenheiten sollen laut Gesetzgeber im öffentlichen Interesse liegen, d.h. „gemeinnützig“ sein und „zusätzliche Tätigkeiten“ abdecken, „die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt“ verrichtet würden.

Uns interessierten die Entwicklungen bezüglich der oben genannten Arbeitsgelegenheiten in Sennfeld. Deshalb wandten wir uns mit einigen Frage an die Gemeinde. 

Anfrage zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für ALG-II Empfänger in der Gemeinde Sennfeld vom 27.12.06

  1. Hat die Gemeinde Sennfeld eine Liste von möglichen Tätigkeitsfeldern für Arbeitsgelegenheiten erstellt und an die ARGE weitergeleitet?
  2. Wurden seit 1.1.05 die unter 2. und 3. genannten ABM-Stellen oder Praktikumsstellen errichtet? Wenn ja, wie viele und in welchen gemeindlichen Aufgabenfeldern?
  3. Wurden seit 1.1.05 sog. Ein-Euro-Jobbs in der Gemeindeverwaltung geschaffen?
  4. Wenn Ein-Euro-Jobbs  in der Gemeinde geschaffen wurden: 
  • Wieviele Stellen wurden geschaffen
  • In welchen Arbeitsbereichen?
  • Wurde die „Zusätzlichkeit“ eingehalten?
  • Wurde die „Zusätzlichkeit“ vom gemeindlichen Personalrat oder einer anderen Stelle überprüft?
  •  Welche Stelle vermittelte die arbeitslosen Personen an die Gemeinde?
  • Hat die Gemeinde Sennfeld finanzielle Zuschüsse bzw. Beiträge für die Ein-Euro-Jobber erhalten?
  •  Wenn ja, wie viel von den Beträgen hat die Gemeinde für die Qualifizierung der Betroffenen ausgegeben?
  • Wie wurde die Qualifizierung sichergestellt?

    5.   Wurde im Zeitraum 1.1.05 bis 31.12.06 in der Gemeinde  Personal abgebaut? Wenn ja, wie viele und in welchen Bereichen?

Antwortschreiben der Gemeinde vom 11.04.07

Das Schreiben enthielt folgende zentrale Aussagen (Zitate in Anführungszeichen).

  • Arbeitsgelegenheiten liegen in Sennfeld "hauptsächlich im Bereich des gemeindlichen Bauhofes". "Dies sind insbesondere Stellen im Bereich der Mitarbeit in den Grünanlagen, beim Gewässerunterhalt und in der Wald- und Landschaftspflege". Aber auch im Bereich der Verwaltung liegen mögliche Tätigkeitsfelder. Die Beschreibung der Tätigkeitsfeldes erfolgte von seiten der Gemeinde gegenüber der Agentur für Arbeit, der ARGE des Landkreises und des Arbeitsamtes und der Bildungsträger.
  • "Praktikumsstellen sind im Bauhof vorhanden, die aber von den zuständigen Praktikumsträgern nur spärlich in Anspruch genommen werden. Im Jahr 2006 wurden die Praktikumsmöglichkeiten nur in einem Fall wahrgenommen. In der Verwaltung waren in den Jahren 2004 und 2005 ingesamt drei Praktikanten tätig."
  • "Was die ABM-Stellen betrifft, so sind von der Größe des Sennfelder Gemeindebauhofes max. sechs ABM-Stellen möglich. Vom Gemeinderat wurden fünf ABM-Stellen genehmigt. Die ABM-Stellen werden meist von schwerbehinderten oder Personen über 55 Jahre in Anspruch genommen."
  • "In der Zeit seit dem 01.01.2005 wurden auch Stellen für sog. Ein-Euro-Jobbs im gemeindlichen Bauhof geschaffen. Es snd in der Regel immer zwei bis fünf dieser Stellen besetzt.... aber mit stark abnehmender Tendenz, da die Hartz IV Stelle der Stadt Schweinfurt keine Kräfte mehr vermittelt."
  • "Die Zusätzichkeit wurde eingehalten, obwohl die Trennung in der Praxis sehr schwer ist. Die Zusätzlichkeit wurde vom Arbeitsamt überprüft.
  • "Die ABM-Stellen werden vom Arbeitsamt vermittelt. Die Ein-Euro-Jobbs von der ARGE des Arbeitsamtes und des Landkreises Schweinfurt. Praktikumsstellen werden von den jeweiligen Bildungsträgern wie AFZ, BSI etc. angefragt."
  • "Die Gemeinde hat von den jeweiligen Stellen keine Beiträge oder Zuschüsse für die Ein-Euro-Jobbs erhalten."
  • Da die Gemeinde hat "keine Beiträge erhalten" und deshalb auch keine Qualifizierungsmaßnahmen finanziert. Die Gemeinde weist darauf hin, dass dies auch nicht Aufgabe der Gemeinde, sondern des Arbeitsamtes, der ARGE und der Bildungsträger sei.
  • "In der Zeit vom 01.01.05 bis 31.12.06 wurde inder Gemeinde Sennfeld kein Personal abgebaut, dies gilt sowohl für den Bereich des Bauhofes als auch in der Verwaltung."

Unsere Anregung im Rathaus vom 22.09.07

Angesichts der Sachlage regten wir im  Sennfelder Rathaus an,  über eine Personalmehrung im Bereich des Bauhofes nachzudenken.

Aus unserer Sicht erscheint es durchweg genug Arbeit im Bauhof zu geben, um zumindest eine weitere festangestellte Kraft zu beschäftigen. Vielleicht könnte ja auch in Sennfeld eine arbeitslose Person gefunden werden, die diese Aufgabe gerne übernehmen würde. Letztlich ist es ja auch Ziel des Gesetzgebers, nicht nur viele Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten, sondern auch Arbeitsplätze zu schaffen, die geeignet sind, den eigenen Lebensunterhalt sichern.

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