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Teilnahme behinderter Kinder am Ferienspaßprogramm

Im Mai 2010 fragten wir in der Gemeinde an, ob es möglich wäre, in der Ausschreibung zum Ferienspaßprogramm ausdrücklich auch behinderte Kinder anzusprechen und einzuladen.
Im Juli erreichte uns die folgende Nachricht aus dem Rathaus: "In den vergangenen Jahren wurden die Ferienspaßveranstaltungen immer wieder auch von Kindern mit Behinderung besucht, ohne dass im Programm ausdrücklich die behinderten Kinder angesprochen wurden. Eine Unterscheidung von behinderten und nicht behinderten Kindern wird deshalb in der Einladung bewußt nicht vorgenommen. Alle Kinder sind herzlich eingeladen - egal, ob behindert oder nicht behindert. Die Gemeinde vertraut hier auf das Urteilsvermögen der Eltern, die wohl am besten beurteilen können, an welcher Veranstaltung ihr behindertes Kind mit Freude teilnehmen kann und wo eine Teilnahme aufgrund der Behinderung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist."
Wir bedauern, dass unsere Anregung im Rathaus nicht aufgegriffen wurde. Unserer Erfahrung nach kommen Eltern behinderter Kindern zum Teil gar nicht auf die Idee, ihr behindertes Kind für das Ferienspaßprogramm anzumelden. Die Einladung auch gezielt für behinderte Kinder auszusprechen, wäre für die Betroffenen vielleicht ein öffentliches Zeichen, das gut tut. Solange die in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Inklusion von Menschen mit Behinderung keine selbstverständliche gesellschaftliche Realität ist, sollte unseres Erachtens die Teihabe von behinderten Menschen ausdrücklich gefördert werden.
Wenn Sie dies auch so sehen,  rufen Sie doch einfach einmal im Sennfelder Rathaus an.

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