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„Gemeindliche Jugendtreffs – vorprogrammierter Ärger oder sinnvolle Freizeitmöglichkeit??“

ein praxisorientiertes und informatives Seminar

 

 

Am 26. Februar 2010 besuchten wir Sennfelder GRÜNEN und Aktiven BürgerInnen zu dritt in Estenfeld ein Seminar des Bildungswerkes für Kommunalpolitik Bayern e.V. zum oben genannten Thema. Wir wollten uns Anregungen für die kommunale Jugendarbeit in Sennfeld holen.

Referent war Jürgen Ziegler, Dipl. Sozialpädagoge, Kreisjugendpfleger,  Geschäftsführer des Kreisjugendrings Kulmbach und Leiter des Kinder- und Jugendkulturzentrums „Alte-Spinnerei“ von Stadt und Landkreis Kulmbach.

 

Nachfolgend ein Seminarbericht von Rita Weber: 

 

„Jugend ist ein kostbares Gut“. Mit diesem Satz brachte der Referent auf den Punkt, warum kommunale Jugendarbeit wichtig ist. Angesichts abnehmender Geburtenraten müsse es Anliegen einer jeden Gemeinde sein, Familien im Ort zu halten und die Neuansiedelung von Familien mit Kindern zu fördern. Dies könne unter anderem auch durch eine gute kommunale Jugendförderung geschehen.

 

Herr Ziegler beschrieb sehr engagiert, um was es bei kommunaler  Jugendarbeit geht:

 

-         Jugendlichen einen Raum zur Verfügung zu stellen, in dem sie sich treffen und den sie selbst gestalten können

-         Jugendlichen einen zuverlässigen erwachsenen Begleiter bzw. Ansprechpartner zur Seite zu Stelle, der sich die Sorgen, Wünsche und Ideen der jungen Menschen anhört, sie als Gesprächspartner ernst nimmt

-         Das Eigenengagement der Jugend zu unterstützen und ihnen bei der Umsetzung ihrer Wünsche und Ideen mit Rat und Tat und auch finanziell zur Seite zu stehen.

-         Jugendlichen Vertrauen zu schenken und ihnen zuzutrauen, Verantwortung zu übernehmen.

-         Jugendliche mit den Konsequenzen ihres Verhaltens zu konfrontieren und die Einhaltung von gemeinsam erarbeiteten Regeln einzufordern und durchzusetzen.

 

Konkret kann das für eine Gemeinde bedeuten:

 

-         Räume zur Verfügung stellen, die von der Jugend selbst kreativ gestaltet werden können und keiner Mehrfachnutzung unterliegen.

-         Auf Gemeindeebene einen Erwachsenen als festen Ansprechpartner benennen, der aktiv immer wieder den Jugendtreff aufsucht und den Austausch mit den dortigen Jugendlichen pflegt.

-         Eine Fachkraft anstellen, die an bestimmten Tagen im Jugendtreff arbeitet.

-         Verantwortungsvollen Jugendlichen die Möglichkeit einräumen, in einem klar begrenzten Rahmen den Jugendtreff auch ohne Fachkraftaufsicht in Eigenregie zu öffnen. In diesem Zusammenhang müssen auch verbindliche Regeln für die Schlüsselübergabe aufgestellt werden.

-         Gemeinsam mit den Jugendlichen eine verbindliche Hausordnung erarbeiten und schriftlich festhalten, in der auch festgelegt wird, welche Konsequenzen im Falle einer Nichtbeachtung bestimmter Regeln erfolgen soll.

-         Bei entsprechendem Fehlverhalten von Jugendlichen im Jugendtreff  die Hausordnung auch konsequent anwenden, bis dahin dass z.B. ein Hausverbote ausgesprochen oder  eine kurzzeitige Betriebsschließung vorgenommen wird.

-         Hausverbote sollten schriftlich erfolgen und vom Jugendbeauftragten oder von der Fachkraft im Jugendtreff unterschrieben werden. Grund und Dauer des Hausverbotes sowie Widerspruchsmöglichkeiten sollten dabei benannt werden. 

-         Bei größeren Problemen, die im oder durch den Jugendtreff entstehen, sollte eine Jugendvollversammlung mit dem Jugendbeauftragten und dem Bürgermeister einberufen werden.

-         Jugendlichen die Kassenführung im Jugendtreff anvertrauen.

-         Jugendlichen den Auftrag erteilen, den Jugendtreff besenrein zu halten und auf diese Weise die gemeindlichen Reinigungskräfte zu unterstützen .......

 

Herr Ziegler betonte im Laufe des Seminares mehrfach, dass sich kommunale Jugendarbeit und die Jugendarbeit von Ortsvereinen sehr gut ergänzen. „Gemeindliche Jugendtreffs sind auch gute Anlaufstellen für Vereine“, so Herr Ziegler.

 

-         Die Jugend aus verschiedenen Vereinen kann sich im kommunalen Jugendtreff vereinsübergreifend treffen.

-         Die Vereine können im Jugendtreff junge Leute antreffen und ansprechen, die bisher noch in keinem Verein tätig sind.

-         Die Jugendtreff-Räume können auch für Ferienspaßangebote von Vereinen genutzt werden, die selbst über keine Räume verfügen.

 

Was die Schulferien betrifft, so deckt sich der Urlaubsanspruch berufstätiger Eltern in der Regel nicht mit der Anzahl der schulfreien Tage während eines Schuljahres. „In den Ferien sollten die Öffnungszeiten im Jugendtreff ausgeweitet werden.“, so der Referent.  In der Region Kulmbach wurde laut Herrn Ziegler verstärkt daran gearbeitet, die Kinderbetreuuung während der Ferienwochen sicherzustellen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Kindergärten und den gemeindlichen Jugendtreffs konnte Abhilfe geschaffen werden. An bestimmten schulfreien Tagen übernehmen die Kindergärten die Schülerbetreuung. An den noch verbleibenden schulfreien Tagen wird die Betreuung  in den Räumen des  Jugendtreffs organisiert.

 

Herr Ziegler wies auch auf die gemeinsame Website von Kommunaler Jugendarbeit und dem Kreisjugendring Kulmbach hin: www.kjr-ku.de Dort können sich Kinder und Jugendliche über das für sie bestehende Angebot im Raum Kulmbach umfassend informieren.

 

Näheres zur o.g. Ferienbetreuung im Raum Kulmbach finden Sie unter www.landkreis-kulmbach.de unter der Rubrik „Jugend und Vereine“.


Dort werden unter "Aktuelle Infos" auch die Ergebnisse einer repräsentativen Jugendumfrage im Landkreis Kulmbacher vorgestellt, die Jürgen Ziegler mit wissenschaftlicher Begleitung selbst durchgeführt hat.

 

Unter www.alte-spinnerei.info können Sie sich über das Kinder- und Jugendkulturzentrum „Alte Spinnerei“ der Stadt und des Landkreises Kulmbach informieren. Auf der Homepage können Sie auch die pädagogische Konzeption des Kulturzentrums downloaden.

 

 

 



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