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Fachliche Standortempfehlungen für Mobilfunkantennen in Sennfeld

Sich als Gemeinde fachlichen Rat einzuholen im Hinblick auf die Standortwahl von Mobilfunkantennen – diese Anregung brachten wir bereits im Jahr 2003 im Sennfelder Rathaus ein. Unser Ziel war und ist es, die Standortwahl nicht einfach den Mobilfunkbetreibern zu überlassen, sondern fachlich fundierte Kriterien als Entscheidungsgrundlage für eine Standortwahl zu haben.

Nachdem die Mobilfunkbetreiber gesetzlich verpflichtet sind, ein möglichst flächendeckendes Mobilfunknetz aufzubauen, kann eine Gemeinde – auch die Gemeinde Sennfeld - im Rahmen der Kommunalpolitik Standorte gegen Mobilfunkantennen  nicht verhindern. Sie kann jedoch dafür sorgen, dass durch eine gute Standortwahl über die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Immissionsgrenzwerte hinaus die Strahlenbelastung für die Ortsbevölkerung so gering wie möglich gehalten wird. Mit dem inzwischen vorliegenden Fachgutachten von Frau Dr. Heinrich, welches im Auftrag der Landesgewerbeanstalt für die Gemeinde Sennfeld erstellt wurde, wurde der Ist-Stand erfasst. D.h. die Anzahl der in Sennfeld bereits installierten Antennen, Montagehöhe, Sendeleistung, Frequenzbereiche, Antennenausrichtung .. sowie Immissionen von Anlagen in Bereichen, die an die Gemeinde angrenzen und die damit verbundene derzeitige Strahlenbelastung wurde erfasst.  Auch die Immissionen von Anlagen, die nicht in Sennfeld selbst, sondern in angrenzenden Bereichen installiert sind, wurden mit einbezogen.

 

Ein weiterer Um- und Ausbau von Mobilfunkanlagen in Sennfeld ist zu erwarten. Hier erscheinen uns folgende Punkte von Bedeutung:

 

-          Der Ausbau des GMS-Netzes ist in Sennfeld mehr oder weniger komplett erfolgt.

-          Zukünftige Anfragen von Mobilfunkbetreibern werden sich auf UMTS-Technik beziehen, welche mittelfristig wird die GMS-Technik abgelösen wird.

-          Mit dem vorliegenden Fachgutachten wurden nur grobe Eckdaten bezüglich zukünftiger Standortempfehlungen deutlich.

-          Der Antennenabstand zur Wohnbebauung kann nicht als alleiniges Kriterium für die Standortwahl zukünftiger neuer Antennen dienen.

-          Auch die gemeinsame Nutzung eines Standortes durch mehrere Mobilfunkbetreiber ist im Hinblick auf vorbeugenden Immissionsschutz nicht immer empfehlenswert

-          Gerade angesichts der neuen UMTS-Technik wird es unvermeidlich sein, zukünftig noch den einen oder anderen zusätzlichen Antennenstandort genehmigen zu lassen.

-     Statt wenige Antennen mit einer großen Sendeleistung zu installieren, ist es im Hinblick auf vorbeugenden Immissionsschutz sinnvoller, mehrerer kleine Anlagen mit geringerer Sendeleistung zu errichten.

-          Bei zukünftigen Anfragen von Mobilfunkbetreibern sollte Frau Dr. Heinrich eingeschaltet werden. Sie muss dann vom Betreiber im Einzelfall die technischen Details der jeweils geplanten Antenne einholen. Erst dann kann sie in Verhandlungen mit dem jeweiligen Betreiber treten und auf der Grundlage des o.g. Fachgutachtens die Anforderungen formulieren, die hinsichtlich der Antenne sowie des Standortes erfüllt werden müssen, damit sich die Strahlenbelastung für die Bevölkerung minimal halten lässt.

-          Es kann durchaus sein, dass auf der Suche nach weiteren Antennenstandorten in Sennfeld die gemeindlichen Liegenschaften nicht unbedingt die idealsten Standorte bieten können. Sollten private Liegenschaften geeigneter sein, sollte die Gemeinde entsprechende Gespräche mit Privatleuten führen und die nötige Aufklärungsarbeit betreiben.

-          Laut Frau Dr. Heinrich kann die Gemeinde bezogen auf ihre eigenen Liegenschaften Klauseln in die Verträge mit Mobilfunkbetreibern aufnehmen. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden.

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