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Unsere Anfrage vom 8.11.2004

an die Grünen im Bayerischen Landtag zum Thema Verteilung von Jodtabletten

 

An die
Landtagsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Christine Kamm
Maximilianeum
81627 München                                                                                 

Sennfeld, den 8.11.04                                                                        

 

Anfrage im Bayerischen Landtag zum Thema Verteilung von Jodtabletten im Hinblick auf unfallbedingte Emission von radioaktiver Strahlung 

 

Liebe Christine,

wie bereits erwähnt, haben wir beim Bundesumweltministerium einige Fragen zum Thema Jodtabletten bzgl.radiologischer Unfälle gestellt und Euch per Mail die Fragen plus die Antworten zukommen lassen. Etliche Fragen sind noch offen geblieben, da laut BMU die Bayerische Regierung zuständig ist.
Deshalb hier unsere Fragen, mit der Bitte, dass Ihr sie im Landtag als Fraktion einbringt und uns die Antworten mitteilt.

1. Es gibt Bundesländer, die eine Vorverteilung im 10 km Radius eines Kernkraftwerkes vornehmen.
Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Bayerische Staatsregierung einer Gemeinde verbieten, die Vorverteilung vorzunehmen?

2. Nachfragen bei einem örtlichen Bürgermeister haben ergeben, dass er Zweifel hegt, ob Gemeindeangestellte im Ernstfall einer entsprechenden Dienstanweisung nachkommen, und die stundenlange und äußerst nervenaufreibende Tablettenverteilung an die Bevölkerung vornehmen, statt sich selbst in Sicherheit zu bringen.
Wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass die Verteilung im Ernstfall funktioniert?

3. Soll bei der Verteilung im Ernstfall die Ausgabe der Jodtabletten nur gegen Vorlage des Personalausweises oder des Familienstammbuches erfolgen, oder wie soll sichergestellt werden, dass nur Menschen unter 45 Jahren die Jodtabletten erhalten?

4. § 53 Abs. 5 der Strahlenschutzverordnung sieht vor, dass die Bevölkerung , die bei einer radiologischen Notstandssituation betroffen sein könnte, in geeigneter Weise und unaufgefordert mindestens alle fünf Jahre über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei solchen Ereignissen informiert wird. Im April 2003 erhielt jeder Haushalt in der Region des KKG Grafenrheinfelds einen sog. Ratgeber von E.ON. Dort ist zu lesen: „Jodtabletten erhalten sie in allen Apotheken und an den Feuerwehrgerätehäusern in Ihrer Gemeinde." Nachfragen in der Sennfelder Apotheke haben ergeben, dass der Apotheker weder wusste, welche Tabletten im Ernstfall einzunehmen sind und in welcher Dosierung, noch sah er sich für die Verteilung im Ernstfall zuständig. Der Apothekerverband habe es abgelehnt, die Verteilung über die Apotheken abzuwickeln. Stimmt diese Information des Apothekers? Wie kommt es, dass diese Information, sollte sie stimmen, E.ON nicht bekannt ist? Sind in Bayern die Apotheken in die Katastrophenschutzmaßnahmen und -pläne mit einbezogen?

5. Es gibt Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Konstitution selbst im Ernstfall die Jodtabletten nicht einnehmen sollen. Um zu wissen, ob man zu der Personengruppe gehört, sind Informationen über die einzunehmenden Jodtabletten und ärztlicher Rat notwendig.
Handelt es sich bei dem Notfallmedikament um das Präparat Thyprotect Henning, welches pro Tablette 100 mg Iodid enthält und pro Packung rd. 29 € kostet?
Wie wird sichergestellt, dass die Bevölkerung bereits im Vorfeld eines radiologischen Unfalls über das einzunehmende Notfallmedikament und deren Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten informiert wird?

6. Sind die Gemeinden verpflichtet, sog. Jodmerkblätter, die im Sommer 2004 vib der Strahlenschutzkommission überarbeitet wurden und demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, im Vorfeld eines Reaktorunfalls an die Haushalte zu verteilen, z.B. auch an Bürger, die neu in eine Gemeinde zuziehen? Wer kontrolliert wie, ob eine solche Verteilung an die Bevölkerung erfolgt? Wer hat die Kosten für die Verteilung sog. Jodmerkblätter zu tragen?

7. Der Monographie des Präparates Thyprotect Henning ist zu entnehmen: „Die Jodblockade ist dann am wirksamten, wenn das stabile Jod schon vor der Resorption des radioaktiven Jods im Organismus vorhanden ist. ....Befriedigende Ergebnisse werden auch bei Applikation innerhalb der ersten 2 Std. nach der Radio-Iod-Exposition erzielt.
Wie kann sichergestellt werden, dass die Einnahme innerhalb der o.g. 2 Stunden oder noch besser vor der Resorption von radioaktivem Jod in den Organismus erfolgen kann?

8. Haben bereits Katastrophenschutzübungen unter realistischen Bedingungen und damit auch unter Beteiligung der Bevölkerung stattgefunden, welche auch die Jodtablettenverteilung beinhalteten? Welche Ergebnisse haben derartige Übungen erbracht? "

Soweit unsere Fragen an Christine Kamm.

Vielen Dank für Eure Bemühungen!

Herzliche Grüße

Rita Weber

Sprecherin OV-Sennfeld

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