An das
Bundesumweltministerium
und das Bundesamt für Strahlenschutz                                                                         

Sennfeld, 20.09.04

 

Anfrage zur Jodtablettenverteilung und -einnahme im atomaren Katastrophenfall

 Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist in Bayern die Jodtablettenverteilung nur im Katastrophenfall geplant. Eine Vorverteilung der Tabletten an die Haushalte lehnt die Bayerische Regierung ab. Unter anderem wird auf die zentralen Verteilerstellen bzw. die Gemeinden, Feuerwehren und örtliche Apotheken verwiesen, die im Ernstfall die schnelle und ordnungsgemäße Verteilung der Jodtabletten sicherstellen sollen verwiesen. Zudem bestehe  für die Bürger die jederzeit Möglichkeit, sich im Vorfeld einer Katastrophe die Tabletten rezeptfrei in der Apotheke zu besorgen. Bei einem Besuch in der örtlichen Apotheke, die im 10 km-Radius vom KKG Grafenrheinfeld entfernt liegt, musste ich feststellen, dass der Apotheker über die Jodtabletteneinnahme im Ernstfall in keinster Weise informiert war. Er wusste weder, welche Tabletten von welchem Personenkreis in welcher Dosis einzunehmen sind, noch die Kosten des Präparates oder den örtlichen Verteilermodus. „Ich habe den Zeitungsartikel weggeworfen und weiß leider auch nichts Näheres“, erklärte er. Er wisse nur, dass der Apothekerverband eine Verteilung über die Apotheken abgelehnt habe und er im Ernstfall somit nicht zuständig sei.

In diesem Zusammenhang  möchte ich einige Fragen an Sie richten:

Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es möglich, dass einer Gemeinde die Vorverteilung der Jodtabletten an Haushalte und/oder Kindergärten und Schulen verboten werden kann?

  1. Gibt es Bundesländer, die die Vorverteilung erlauben/praktizieren?
  2. Existiert eine Ausführungsverordnung oder eine andere gesetzliche Vorgabe, die sich an Länder und/oder AKW-Betreiber richtet und diese verpflichtet, die Apotheken mit Informationen zur Tablettenvorhaltung und -Einnahme zu versorgen?
  3. Sind die Gemeinden oder die AKW-Betreiber verpflichtet, im Vorfeld einer Katastrophe ein Merkblatt an alle Haushalte auszugeben, welches näher über  die örtliche Tablettenverteilung im Ernstfall und Verhaltensmaßregeln informiert? Wer hat die Kosten hierfür zu tragen? Wer kontrolliert die eventuell vorgeschriebene Ausgabe des Merkblattes?
  4. Ist es möglich, dass der Apothekerverband bzw. die Apotheken die Verteilung ablehnen?
  5. Sind die Gemeinden oder die AKW-Betreiber verpflichtet, im Vorfeld einer Katastrophe über die Dosierung der Jodtabletten und Nebenwirkungen zu informieren (sog. Jodmerkblatt) ? Wer hat die Kosten für die Verteilung eines solchen Jodmerkblattes zu tragen?
  6. Wer trägt die Untersuchungskosten, wenn es darum geht, dass Bürger herausfinden wollen, ob sie einer sog. Risikogruppe angehören, welche die Tabletten aus gesundheitlichen Gründen auch im Ernstfall nicht einnehmen solenHat es in der Vergangenheit bereits einmal Katastrophenschutzübungen gegeben, die unter Beteiligung der Bevölkerung und damit auch unter relativ realistischen Bedingungen u.a. auch die Tablettenverteilung proben? Wann und wo wurden solche Übungen abgehalten? Ist somit überprüft und bekannt, wie lange eine zentrale Verteilung in einer Region bzw. einer  Gemeinde mit einer bestimmten Einwohnergröße besten- und schlimmstenfalls  dauert?
  7. Sind Personen, die über 45 Jahre alt sind, von vornherein von der Jodtablettenausgabe ausgeschlossen? Soll im Ernstfall im Rahmen der Tablettenausgabe eine Personen- bzw. Ausweiskontrolle erfolgen?
  8. Wurde bei eventuellen Katastrophenschutzübungen der unter 8. genannte Umstand berücksichtigt?

Ich bitte um schnellstmögliche schriftliche Beantwortung meiner Fragen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Rita Weber

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