Menü

Keine Web-Cam auf dem Sennfelder Rathaus!

Vielen Menschen in Sennfeld dürfte es nicht entgangen sein, dass Bürgermeister Emil Heinemann ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat am Rathaus eine Web-Cam installieren ließ, die rund um die Uhr das Geschehen am Sennfelder Plan festhält und für die Öffentlichkeit am Bildschirm sichtbar macht.

Erst im Nachhinein informierte der Bürgermeister die Gemeinderatsmitglieder über die Installation und begründete seine Entscheidung mit dem Hinweis, alte, kranke oder behinderte Menschen oder Personen, die aus Sennfeld weggezogen seien, könnten sich mit Hilfe der Kamera zumindest visuell auf den wichtigen Sennfelder Dorfplatz begeben und das aktuelle Geschehen mitverfolgen. Der Datenschutz sei gewährleistet.

Wir Sennfelder Grünen lehnen sowohl die Installation und als auch den Alleingang des Bürgermeisters nachdrücklich ab und stellten deshalb am 28.07.2017 einen schriftlichen Antrag im Gemeinderat. Hier der Wortlaut:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Web-Cam am Rathaus wird abgeschaltet , da die Persönlichkeitsrechte der Anwohner (wurden weder gefragt noch informiert) nicht gegeben sind.

Der Eingang zum Pfarrhaus ist ein hochsensibler Bereich, der nicht in dieser Art und Weise einsehbar sein darf. Ebenso die Besucher des Plans - wie z.B. die Demenzgruppe, die sich dienstags im Senntrum trifft und oft auf den Bänken verweilt - dürfen nicht ohne ihre Zustimmung so veröffentlicht werden.

Aus unserer Sicht handelt es sich bezogen auf die Anbringung der Web-Cam um eine Entscheidung, die nicht unter die laufenden Angelegenheiten der Verwaltung fällt. Somit ist eine Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.

Unseres Erachtens werden durch die Installierung der Webcam Persönlichkeitsrechte nicht geachtet. Zudem bezweifeln wir, ob es sich bei der Installation um eine laufende Verwaltungsangelegenheit handelt. "Laufende Angelegenheiten sind nach der Rechtsprechung solche, welche bei der Verwaltung der Gemeinde in mehr oder minder regelmäßiger Wiederkehr anfallen und zur ungestörten und ununterbrochenen Fortführung der Verwaltung notwendig sind. Es muss sich für die konkrete Gemeinde um häufiger vorkommende, also routinemäßig anfallende Angelegenheiten handeln.“ Quelle: Widtmann/Grasser/Glaser, Kommentar zur BayGO, Art. 37, Rn 5

zurück

Termine

Es gibt keine Veranstaltungen in der aktuellen Ansicht.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>