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Unser Antrag zum Thema ´Jodtablettenverteilung´am 26.04.04

Der Sennfelder Gemeinderat möge beschließen:

Die Gemeinde Sennfeld erkundigt sich, ob es ihr rechtlich möglich ist, die im Katastrophenfall erforderlichen Jodtabletten als Vorsorgemaßnahme an alle entsprechenden Haushalte zu verteilen, statt sie, wie bisher im Rathaus aufzubewahren und dort nur im Ernstfall auszugeben.
Ist die Verteilung aus rechtlichen Gründen möglich, sorgt die Gemeinde umgehend dafür, dass diese Tabletten an die Haushalte verteilt und bei Zuzügen ins Gemeindegebiet an die Neubürger ausgegeben werden.

Begründung:

Die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) schreibt in einem ihrer Informationsfaltblätter:

„Nur wenige Stunden nach einem Super-GAU wird die Bevölkerung über die Atemluft mit radioaktivem Jod belastet. Das strahlende Jod wird vom Körper gezielt in die Schilddrüse eingelagert und kann dort chronische Schilddrüsenentzündungen und Krebs verursachen. Durch die rechtzeitige Einnahme von Tabletten mit hochdosiertem nicht-radioaktivem Jod (0,13g) kann die Aufnahme der Radioaktivität durch die Schilddrüse weitgehend blockiert werden. Diese Jodblockade kann allerdings nur funktionieren, wenn die Jodtabletten jederzeit in den Haushalten verfügbar sind und rechtzeitig eingenommen werden können, bevor die radioaktiven Luftmassen die Menschen erreichen.. ..... Die Menschen, die im Katastrophenfall ihre Häuser eigentlich nicht verlassen sollen, müssen sich dann zu den Ausgabestellen der Tabletten begeben.. Ein Konzept, das in der Praxis nur versagen kann. Die Jodtabletten werden viel zu spät eingenommen.....Jodtabletten sind kein Allheilmittel gegen einen Atomunfall und die Vielzahl der dann auftretenden schweren Erkrankungen. Mit ihnen kann aber immerhin das hohe Risiko, an Schilddrüsenkrebs zu erkranken, deutlich reduziert werden. An der bundesweiten Versorgung der Haushalte mit hochdosierten Jodtabletten führt daher kein Weg vorbei."

Derzeit werden für den Fall einer größeren Störung in einem bundesdeutschen AKW neue Jodtabletten angeschafft. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, trifft, gegebenenfalls auf Empfehlung der Kommission, im Katastrophenfall die Entscheidung darüber, wann die Einnahme der Tabletten erforderlich ist und lässt dies per Rundfunk etc. bekannt geben. Innerhalb von 12 Stunden nach der Entscheidung sollte die Verteilung der Jodtabletten erfolgt sein. Auszugeben sind laut Katastrophenschutzplan zeitgleich Beipack- und Merkzettel, die genaue Informationen über die Anwendung und Dosierung enthalten.

Im Ernstfall ist davon auszugehen, dass die Verteilung der Tabletten nicht klappt. Niemand wird sich stundenlang unter einer Wolke radioaktiven Jods anstellen bzw. sich einem zeitraubenden Massenansturm aussetzen, um dann viel zu spät die Tabletten zu erhalten. Paradoxerweise sollte zudem zeitgleich jeder zuhause bleiben und die Anweisungen bezüglich einer Evakuierung befolgen.
Außerdem werden sich kaum Personen finden, welche die Verteilung der Tabletten vornehmen, wenn sie gleichzeitig sich und ihre Familien vielleicht noch rechtzeitig in Sicherheit bringen könnten.
Erwachsene, die älter als 45 Jahre sind, sollen generell keine Jodtabletten erhalten, obwohl sich in der Tschernobyl-Region gezeigt, hat, dass neben Kindern auch Erwachsene aller Altersgruppen mehrfach häufiger an Schilddrüsenkrebs erkranken. Die vorgeschriebene öffentliche Vorratshaltung fällt entsprechend gering aus. Bei der Tablettenverteilung wird im Ernstfall wohl kaum jemand auch noch Alterskontrollen durchführen. Somit ist zusätzlich zu allen Unwägbarkeiten sicherlich nicht gewährleistet, dass die begrenzte Anzahl von Tabletten an die o.g. Bevölkerungsgruppe ordnungsgemäß ausgehändigt werden.

In Nordeutschland werden unseres Wissens die neu angeschafften Tabletten sofort direkt an die betroffene Bevölkerung verteilt. In Bayern dagegen möchte man die Tabletten, wie bisher, zentral aufbewahren und erst im Ernstfall an die Bevölkerung verteilen, mit dem Argument, dass erfahrungsgemäß viele Betroffene ihre Tabletten im Falle des Falles nicht schnell genug finden würden oder diese gar schon längst im Abfall gelandet wären. Betrachtet man jedoch die Alternative - die Ausgabe erst im Katastrophenfall - scheint es sinnvoller und verantwortungsvoller, die Tabletten in den Haushalten bereits jetzt schon zu verteilen. Die Verantwortung liegt dann bei den einzelnen Bürgern. Sie können sich bereits im Vorfeld einer Katastrophe mit den Dosierungsanleitungen etc. befassen und selbst dafür sorgen, dass im Ernstfall eine schnellstmögliche rechtzeitige Einnahme zuhause erfolgen kann.

Die Gemeinde sollte sich deshalb dafür einsetzen, dass sie die neuen Jodtabletten sofort direkt an die Bevölkerung verteilen kann.

Unsere Anfrage leitete die Gemeinde Sennfeld an das Landratsamt weiter.

 

Am 24.05.04 teilte Herr Nusser vom Landratsamt Schweinfurt der Gemeinde folgendes mit:

"Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat bisher eine vorzeitige Verteilung von Jodtabletten an die Bevölkerung nicht vorgesehen. Im 1O-km Umkreis sind daher die Tabletten bei den Gemienden zentral deponiert und werden nach Bedarf erst im Katastrophenfall ausgegeben. Bisher hat das Bayer. Staatsminsterium des Innern alle Forderungen, die Jodtableten bereits vorab an alle Haushalte zu verteilen, abgelehnt. Grund für diese Entscheidung ist in ester Linei die Befürchtung, das im Bedarfsfall nicht mehr alle verteilten Jodtabletten in den betroffenen Haushalten auffindbar seien und deshalb eine Nachverteilung vorgenommern werden müsste. Darüber hinaus sei damit zu rechnen, daß die Tabletten von der Bevölkerung bereits vorsorglich und nicht nach den jeweiligen Erfordernissen eingenommen werden könnten. Dadurch wäre z.B. für bstimmte Altersgruppen das Gesundheitsrisiko duch die Einnahme dieser Jodtabletten größer als deren Nutzen.

Seit letztem Jahr ist ein Austausch der vorhandenen Tabletten angekündigt. Ein genauer Termin der Austauschaktion sind derzeit weder dem Landratsamt Schweinfurt noch der Regierung von Unterfanken bekannt.

Das Landratsamt Schwenfurt wird die betroffenen Gemeinden unverzüglich unterrichten, sobald neue Erkenntnisse hinsichtlich des Austausches, der Lagerung oder der Ausgabe der Jodtabletten vorliegen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Maßnahmen des Katastrophenschutzes und insofern auch bei der Verteilung der Jodtabletten um staatliche Aufgaben handelt und eine Zuständigkeit der Gemeinde Sennfeld nicht gegeben ist. Ein Gemeinderatsbeschluss über die vorzeitige Ausgabe von Jodtabletten wäre daher rechtswidrig und müßte durch den Bürgermeister beanstandet werden."

 

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