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Stelllungnahme der Sennfelder GRÜNEN und Aktiven BürgerInnen zu den Rückbauplänen von E.ON

Der Rückbau des Atomkraftwerkes in Grafenrheinfeld beschäftigt derzeit BürgerInnen, kommunale Vertreter, Ämter, Umweltorganisationen und viele mehr. Resolutionen wurden in den Ratsgremien eingebracht und diskutiert. Ziel war es, eine ergebnisoffene Prüfung verschiedener Stilllegungs- bzw. Rückbauverfahren einzufordern. Das Wohle der Bevölkerung und der Umwelt sollte im Mittelpunkt der Entscheidung des KKG-Betreibers stehen. Doch inzwischen liegt klar auf dem Tisch: Die aktuelle Gesetzeslage schreibt eine solche ergebnisoffene Prüfung nicht vor. Eine Gesetzesänderung wäre notwendig, um hier gegenzusteuern, doch die ist politisch nicht gewollt. Die zentrale Resolutionsforderung geht ins Leere. E.ON kann über die Verfahrensweise selbst entscheiden. Und E.ON hat sich entschieden -   für den schnellen Rückbau, obwohl dieser – auch laut E.ON -  mit einer höheren radioaktiven Belastung verbunden ist als der sog. Sichere Einschluss.

Sennfeld und andere betroffene Kommunen bzw. Bürgerinnen und Bürger können jetzt nur noch im Zuge des öffentlichen Anhörungsverfahrens versuchen, eine Verringerung der Gefahren rund um den Anlagenrückbau und die Atommüll-Entsorgung bzw. Zwischenlagerung zu erreichen. Dass sich Sennfeld gemeinsam mit anderen Gemeinden entschieden hat, dieses Ziel – auch mit anwaltlicher Unterstützung anzustreben – ist wichtig und begrüßenswert. Und sicherlich ist auch das technische Personal im KKG im Rahmen seiner Möglichkeiten um größtmögliche Sicherheit bemüht.

Doch auf hoher Konzernebene zeigt sich ein anderes Bild: In den zurückliegenden Monaten führten E.ON und andere AKW-Betreiber zähe Verhandlungen mit Vertretern der Atomkommission. Ziel der AKW-Betreiber war und ist es, aus ihrer bisherigen  gesetzlich geregelten Verantwortung, die Kosten für den kompletten Rückbau der AKWs und für die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll zu übernehmen, entlassen zu werden. Zukünftig wollen die Atomkraftwerkbetreiber nur noch für die Stilllegung und den Abriss der Anlagen verantwortlich sein. Der Staat soll die Verantwortung für Zwischen- und Endlagerung tragen und die Kosten hierfür aus den bisherigen Rückstellungen der AKW-Betreiber finanzieren.

Dass die bisherigen Rückstellungen der AKW-Betreiber in Höhe von insg. 38 Mrd. Euro für die nur ansatzweise schätzbaren Kosten der Atommülllagerung nicht  ausreichen, bezweifelt niemand mehr. Dies zeigte sich zum Beispiel auch im Fall des Atommüll-Lagers in Asse. Waren die Kosten für die Stilllegung von Asse II im Jahr 2009 noch auf 2,5 Mrd. geschätzt worden, schnellten sie bereits ein Jahr später auf 4 Mrd. hoch.

Nur der schnelle Rückbau des KKGs macht  E.ON den Weg frei, um sich möglichst schnell aus der atomrechtlichen Verantwortung verabschieden und unkalkulierbare Kosten auf die Steuerzahler abwälzen zu können.  In der Vergangenheit konnte E.ON, wie alle anderen AKW-Betreiber,  mit Hilfe der Rückstellungen Steuern  sparen. Die Rückstellungen – finanziert durch Strompreis-Aufschläge - konnte E.ON zudem für Investitionen nutzen und so die eigene Neukredit-Aufnahme reduzieren. Nur in Teilen handelt es sich bei den Rückstellungen um flüssiges Kapital und dieses ist obendrein nicht insolvenzsicher. Wen wundert es, dass E.ON und andere AKW-Betreiber zwischenzeitlich gerne jene Unternehmensteile auslagern hätten, die kaum mehr Gewinne erzielen. Diese hätten die Unternehmen dann in die Insolvenz abgleiten lassen und die gewinnbringenden Unternehmensanteile weiterführen können. Das Beispiel Hamm-Uentrop zeigt, dass Energiekonzerne nicht davor zurückschrecken, mit Insolvenzdrohungen Millionenzuschüsse vom Staat zu erpressen. Für den Rückbau der Wiederaufbereitungsanlage in Karlsruhe zahlte der Staat rund 80 % der Kosten

Erfolgreich wehrten sich die AKW-Betreiber gegen den Versuch des Staates, die Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fond zu überführen und so staatlich zu sichern. In den harten Verhandlungen mit der Atomkommission war es dann Ziel der Atomkonzerne, die Summe der Rückstellungen zu begrenzen und eine Nachhaftung auszuschließen. Um die Regierung für diesen Deal zu bewinnen, stellten die Konzerne in Aussicht, dass sie ihre Klage gegen die Bundesregierung wegen Gewinnausfall durch den vorzeitigen Atomausstieg zurücknehmen.

Ende April 2016 einigten sich die AKW-Betreiber mit der Atomkommission auf einen Kompromiss, der vom Handelblatt am 27.4. mit folgenden Worten beschrieben wurde: „Die Atomkraftwerksbetreiber zahlen auf ihre Rückstellungen von insgesamt rund 39 Mrd. € einen Risikoaufschlag von 6 Mrd. für Kostenrisiken, die derzeit nicht kalkulierbar sind. Im Gegenzug sind sie das leidige Thema los.“

Durch die Kompromissentscheidung,  gewinnen die Atomkonzerne Entscheidungssicherheit. Das Damoklesschwert der unbegrenzten Nachhaftung hängt nicht mehr über ihren Köpfen. Wird die Entscheidung tatsächlich umgesetzt, hinterlässt E.ON in Grafenrheinfeld den Steuerzahlern ein unglaublich teures Erbe und lässt die Bevölkerung vor Ort mit den Sorgen um die Sicherheit der Atommüll-Lager allein. Die „gute Nachbarschaft“, die E.ON stets betonte, ist dann entgültig vorbei.

 



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