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Nachfolgend der Resolutionsantrag im Wortlaut:

 

Resolution zum Rückbau des AKW Grafenrheinfeld

Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Sennfeld mit der Bitte um Weiterleitung an die Bundesumweltministerin für Umwelt Frau Barbara Hendricks sowie die Bayerische Staatsministerin für Umwelt Frau Ulrike Scharf

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heinemann,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bringt folgenden Resolutionsantrag zur Beratung und Beschließung in den Gemeinderat ein: 

Der Gemeinderat Sennfeld fordert von den Genehmigungsbehörden (Bayerische Staatsregierung und Bundesregierung)

1. eine ergebnisoffene Prüfung bei der Wahl des Verfahrens:

  • Verfahren 1: Schnellstmöglicher Rückbau der AKW-Anlagen und Gebäude nach dem Abklingen der noch vorhandenen Brennstäbe im Kraftwerk
  • Verfahren 2: sicherer und dauerhafter Einschluss der radioaktiv belasteten Anlagen
  • Verfahren 3: Erhalt des Reaktorgebäudes mit der vorhandenen Infrastruktur, damit Möglichkeiten zu Reparatur oder Ersatz von defekten Castoren bestehen.

2. die Unterlassung jeglicher Abriss-Arbeiten am Reaktorgebäude, solange in diesem noch hoch radioaktive abgebrannte Brennelemente unter Wasserkühlung liegen

3. eine umgehende umfassende Sicherheitsprüfung des Zwischenlagers Grafenrheinfeld hinsichtlich Sabotage, Terroranschlag und Flugzeugabsturz und Verbesserung des Sicherheitsstandards auf die Kriterien eines "sicheren Einschlusses" mit Möglichkeit, vor Ort defekte Castoren zu reparieren oder auszutauschen. Der "sichere Einschluss" muss für zu kühlende hoch radioaktive und nicht  zu kühlende mittel- und schwach-radioaktive Abfälle bis zum vollständigen Abtransport aller gelagerten radioaktiven Abfälle (nach heutigem Stand geschätzt im Jahr 2070-2100) gewährleistet sein.

4. die Zusammenführung der Genehmigungsverfahren für den Reaktor-Rückbau und für das             Zwischenlager; Entscheidungen sind nur im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu treffen

5. die umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung für alle Phasen der Genehmigungsprozesse

6. den Abriss der Kühltürme, sobald sie für die Sicherheit beim AKW-Rückbau nicht mehr vonnöten sind. 

Begründung

Nach langer Diskussion und gesellschaftlicher Auseinandersetzung wurde im Juni 2015 das AtomkraftwerkGrafenrheinfeld endgültig abgeschaltet. Der AKW-Betreiber E.ON plant den zügigen Rückbau der Anlagen. Neben dem Atomkraftwerk steht das atomare Zwischenlager für Castorbehälter mit Atommüll (genehmigt bis 2045).

Bei der Planung des AKW-Rückbaus sind folgende Gegebenheiten zu berücksichtigen:

  • Die hoch radioaktiven abgebrannten Brennelemente müssen für mindesten 3 Jahre im Reaktor unter Wasserkühlung gehalten werden, bevor sie in Castoren eingebracht werden können; so lange ist das AKW de facto im Stand-by-Betrieb.
  • Die Castoren werden danach unter Luftkühlung im Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle gelagert.
  • In Deutschland existiert kein Endlager für hoch radioaktiven Abfall. Nach dem derzeitigen Zeitplan des Endlager-Suchgesetzes ist davon auszugehen, dass erst deutlich nach Erlöschen der derzeitigen Betriebserlaubnis für das Zwischenlager 2046 die Castoren aus dem Zwischenlager Grafenrheinfeld in ein noch durch Planung festzulegendes Endlager transportiert werden, wahrscheinlicher Zeitraum ist - soweit heute realistisch abschätzbar - 2070 bis 2100.
  • Die derzeitige "garantierte Haltbarkeit" der Castoren liegt bei 40 Jahren. Da bisher kein derzeitiger Castor dies Alter erreicht hat, kann die Sicherheit der Castoren vor Ablauf dieser 40 Jahre nur vermutet werden, danach ist sie ohnehin nicht garantiert. Folglich muss bei Lagerung von Castoren auch die Möglichkeit zu Reparatur oder Ersatz von defekten Castoren vor Ort gegeben sein. Eine solche Reparatur-Möglichkeit bestünde nur in einem intakten Reaktorgebäude. Eine Transportmöglichkeit in ein Endlager gibt es (noch) nicht.
  • Die Genehmigungsverfahren für den Reaktor-Rückbau und für das Zwischenlager sind derzeit voneinander unabhängig; eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist hier nicht vorgesehen.
  • Die Alternativenprüfung "Abriss" versus "sicherer Einschluss" ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und fehlt bisher.
  • Die Umweltverträglichkeitsprüfung des AKW-Rückbaus sieht zwei Phasen mit voneinander unabhängiger Genehmigung vor; nur für Phase 1 ist Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
  • Auch die sichere Endlagerung von schwach- oder mittel-radioaktiven Abfällen ist nicht gesichert. Das Endlager- Konzept Schacht Konrad ist technisch und juristisch höchst fragwürdig. Zudem müssen dort u.U. auch die Abfälle aus dem undichten Endlager Asse aufgenommen werden. Ein gesichertes zentrales Lager für schwach- oder mittelradioaktive Abfälle ist momentan somit nicht in Sicht.

Daraus ergeben sich folgende Schlüsse für die Planung des AKW-Rückbaus:

  • Abriss-Arbeiten am Reaktorgebäude sind gefährlich, solange in diesem hoch radioaktive Brennelemente unter Wasserkühlung gehalten werden (also: mindestens 3 Jahre plus Dauer von Einbringung in Castoren und Abtransport ins Zwischenlager).
  • Das Zwischenlager muss sicherheitstechnisch den Anforderungen des "sicheren Einschlusses" genügen, und zwar bis zum erfolgten vollständigen Abtransport der gelagerten radioaktiven Abfälle (geschätzt 2070-2100). Dies betrifft insbesondere Sicherheit gegen Terror-Anschläge und Flugzeug-Abstürze.
  • In unmittelbarer Nähe des Zwischenlagers muss bis zum erfolgten vollständigen Abtransport der gelagerten radioaktiven Abfälle (geschätzt 2070-2100) eine Möglichkeit zur Reparatur oder Ersatz von defekten Castoren bestehen. Dies wäre bei Belassung des intakten Reaktorgebäudes der Fall.
  • Deshalb sind für das Zwischenlager und für den Reaktor-Rückbau voneinander unabhängige Genehmigungsverfahren nicht sinnvoll und ggf. gefährlich.
  • Wenn nicht nur Reaktorgebäude und Zwischenlager, sondern auch die Kühltürme belassen werden, wäre die Wiederinbetriebnahme aus dem "Stand-by-Betrieb" möglich. Wir streben kein AKW im Stand-by-Betrieb an, sondern den unumkehrbaren Ausstieg aus der Atomenergie.

Aus den genannten Gründen wäre deshalb ein vorschneller Abriss der Reaktorgebäude und der darin enthaltenen technischen Anlagen nicht verantwortbar. Zumindest muss eine ergebnisoffene und neutrale Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten erfolgen, bei dem betriebswirtschaftliche Motive des Betreibers E.ON nicht im Vordergrund stehen dürfen.

Hierbei geht es um eine sehr langfristige Weichenstellung: kein amtierendes Mitglied des Gemeinderates Sennfeld wird angesichts der beschriebenen langfristigen Verfahren und Maßnahmen das Ende des Atomstandortes Grafenrheinfeld erleben. Es geht um die Sicherheit unserer Kinder, Enkelkinder und Urenkel.


Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung und Weiterleitung an die entsprechenden Ministerien.

Mit freundlichen Grüßen!

Für die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen/ Aktive BürgerInnen für Sennfeld
Helga Jurisch
Sebastian Tietze
Gerold Schömig


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