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An das
Bundesumweltministerium
und das Bundesamt für Strahlenschutz
Sennfeld, 20.09.04
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist in Bayern die Jodtablettenverteilung nur im Katastrophenfall geplant. Eine Vorverteilung der Tabletten an die Haushalte lehnt die Bayerische Regierung ab. Unter anderem wird auf die zentralen Verteilerstellen bzw. die Gemeinden, Feuerwehren und örtliche Apotheken verwiesen, die im Ernstfall die schnelle und ordnungsgemäße Verteilung der Jodtabletten sicherstellen sollen verwiesen. Zudem bestehe für die Bürger die jederzeit Möglichkeit, sich im Vorfeld einer Katastrophe die Tabletten rezeptfrei in der Apotheke zu besorgen. Bei einem Besuch in der örtlichen Apotheke, die im 10 km-Radius vom KKG Grafenrheinfeld entfernt liegt, musste ich feststellen, dass der Apotheker über die Jodtabletteneinnahme im Ernstfall in keinster Weise informiert war. Er wusste weder, welche Tabletten von welchem Personenkreis in welcher Dosis einzunehmen sind, noch die Kosten des Präparates oder den örtlichen Verteilermodus. „Ich habe den Zeitungsartikel weggeworfen und weiß leider auch nichts Näheres“, erklärte er. Er wisse nur, dass der Apothekerverband eine Verteilung über die Apotheken abgelehnt habe und er im Ernstfall somit nicht zuständig sei.
In diesem Zusammenhang möchte ich einige Fragen an Sie richten:
Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es möglich, dass einer Gemeinde die Vorverteilung der Jodtabletten an Haushalte und/oder Kindergärten und Schulen verboten werden kann?
Ich bitte um schnellstmögliche schriftliche Beantwortung meiner Fragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Rita Weber
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